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Hilfe in Zeiten von CORONA

 

Allgemeinverfügungen zur CORONA-Krise:

Alle Verfügungen der Region hannover und Landeshauptstadt Hannover finden sich hier:

Link: Allgemeinverfügung der Region Hannover


Informationen zur Kurzarbeit:

Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit einführen wollen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.

Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind. Die kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird.

Hilfestellungen für die Beantragung gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link:

Link: Bundesagentur für Arbeit – Kurzarbeitergeld für Unternehmen


Finanzamt:

Steuerliche Unterstützung bei Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Prüfen Sie schnellstens:

  • Stundung von Steuerzahlungen
  • Erstattung von hohen Vorauszahlungen
  • Anpassung von zukünftigen Vorauszahlungen
  • Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen

Hierfür reicht ein formloser Antrag bei der Landeshauptstadt Hannover per mail an: dezII@hannover-stadt.de

Hilfe bekommen Sie von Ihrem Steuerberater.


Krankenkasse:

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge kann erfolgen, wenn ein Unternehmen aufgrund der aktuellen Krise in erheblich finanzielle Schwierigkeiten gerät. Eine erhebliche Härte für das Unternehmen ist gegeben, wenn es sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet oder im Falle der sofortigen Einziehung der fälligen Sozialversicherungsabgaben in diese geraten würde. Krankenkasse entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.

  • Antrag bei der zuständigen Krankenkassn
  • Fristen insbesondere bei Lastschriftmandaten beachten

Finanzielle Unterstützung:

(Wir arbeiten hier ständig die Änderungen nach…)

Infolge der Corona-Krise sind viele Unternehmen aus nahezu allen Branchen in akute Existenzgefahr geraten. Für diese Unternehmen ist es wichtig, dass jetzt schnell Liquiditätshilfen gewährt werden. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene – und mitunter sogar auf kommunaler Ebene (z.B. in Hannover) – wurden umfangreiche Hilfspakete für in Not geratene Unternehmen geschnürt.

Förderprogramm der Landeshauptstadt Hannover (10 Mio. Euro)

Das städtische Programm unterstützt in Hannover ansässige Unternehmen und Freiberufler und startet voraussichtlich noch in dieser Woche. Anträge werden ausschließlich online möglich sein. Vorherige Anträge per Mail oder Post können nicht berücksichtigt werden.

Der einmalige Zuschuss erfolgt an Unternehmen, die

  • in Hannover ansässig sind,
  • bis zu 250 Beschäftigte haben
  • und unmittelbar in Folge der Corona-Pandemie in Not geraten sind.

Die Förderhöhe berechnet sich nach der Zahl der Mitarbeiter.

  • bis zu 5 Erwerbstätige 3.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige 5.000 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
  • bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro

Zuschüsse zur Liquiditätssicherung

Das Land Niedersachsen hat am dem 25. März 2020 das Förderprogramm “Niedersachsen-Soforthilfe Corona” gestartet, das mit 100 Mio. Euro dotiert ist. Anträge sind ausschließlich über die Homepage NBank möglich.

Die Soforthilfe soll zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage und/oder der Liquiditätsengpässen in Folge der Covid-19-Pandemie dienen und ist nach von der Betriebsgröße des Unternehmens abhängig. Die maximale Förderhöhe beträgt 20.000 Euro und ist wie folgt gestaffelt:

  • bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
  • bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
  • bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
  • bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro

Die Antragstellung und Bewilligung erfolgt über das Kundenportal der NBank. Sobald die NBank die Soforthilfe bewilligt hat, erfolgt auch die Auszahlung an den Antragsteller. Diese kann zudem nur einmal pro Unternehmen, Freiberufler oder Soloselbstständigen gewährt werden.

Der Bund bereitet ebenfalls ein Förderprogramm mit Liquiditätszuschüssen “Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige” vor, das vermutlich ab Ende März/Anfang April 2020 ebenfalls über die NBank beantragt werden kann und mit 50 Mrd. Euro (davon rd. 5 Mrd. Euro für Niedersachsen) dotiert ist.

Die finanziellen Soforthilfen sollen für kleine Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten gelten, die in Folge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Geplant ist ein Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, unter anderem durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten (auch komplementär zu den Länderprogrammen).

Im Einzelnen ist vorgesehen:

  • bis 9.000 Euro Einmalzahlung bei bis zu 5 Beschäftigten,
  • bis 15.000 Euro Einmalzahlung bei bis zu 10 Beschäftigten.

Details unter folgendem Link:

Link: NBank – Soforthilfeprogramm


Darlehen zur Liquiditätssicherung

Das Land Niedersachsen hat am 25. März 2020 das Förderprogramm “Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern im Rahmen der Corona-Krise” aufgelegt. Dabei handelt es sich um ein Kreditprogramm, das bei der NBank beantragt werden kann und max. 50.000 Euro betragen kann.

Ziel ist es kleinen und mittleren Unternehmen und Freiberuflern, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z.B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.

Darlehensempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie sind nach den aktuell gültigen KMU-Schwellenwerten der EU wie folgt definiert: bis 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) und Jahresumsatz bis 40,0 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme bis zu 43,0 Mio. Euro. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die sich bereits vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben oder die bereits Insolvenz angemeldet haben.

Der Antragsteller muss den Liquiditätsengpass sowie den für eine Fortführung des Unternehmens bzw. der selbstständigen Tätigkeit erforderlichen Kapitalbedarf darlegen. Außerdem muss er die notwendigen banküblichen Unterlagen vorlegen.

Die Darlehenshöhe beträgt mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro. Die Darlehenslaufzeit beträgt zehn Jahre. Während der ersten beiden Jahre werden für die Darlehen keine Zinsen erhoben. Ab dem Beginn des dritten Jahres sind die Kredite monatlich nachträglich mit einer Fälligkeit zum Monatsende zu verzinsen. Die NBank wird den Zinssatz jeweils unter Beachtung bankenüblicher Markt- und Risikokriterien festlegen. Die Darlehen werden während der ersten beiden Jahre tilgungsfrei gestellt.
Das Darlehen kann von den Darlehensnehmern jederzeit außerordentlich und kostenfrei ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Eine Besicherung des Darlehens ist nicht erforderlich.

Das Land Niedersachsen bereitet darüber hinaus noch einen größeren Liquiditätskredit (über 50.000 Euro) vor, der voraussichtlich Mitte bis Ende April bereitgestellt werden kann. Auch hier soll die Bewilligung ohne Einschaltung einer Hausbank erfolgen.

Alle Details hierzu unter folgendem Link:

Link: NBank – Darlehen zur Liquiditätssicherung von Unternehmen

Der Bund bietet über die Kreditanstalt für Wiederaufbau ebenfalls diverse Förderdarlehen an.

Seit dem 23. März steht das KfW-Sonderprogramm zur Verfügung, das sich sowohl an kleine, mittleren Unternehmen als auch Großunternehmen richtet. Die Kreditbedingungen wurden zwischenzeitlich verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro sollen für eine gewisse Erleichterung für die Wirtschaft sorgen. Insbesondere soll eine höhere Haftungsfreistellung von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen es den Banken und Sparkassen erleichtern, Kredite zu vergeben.

Das KfW-Sonderprogramm 2020 wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit – Universell umgesetzt, deren Förderbedingungen modifiziert und erheblich erweitert werden. Daneben ermöglicht das Sonderprogramm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ große Konsortialfinanzierungen unter Risikobeteiligung der KfW.

Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen de Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.

Anträge können über die Hausbank gestellt werden. Eine einfache und unbürokratische Antragsbearbeitung soll sichergestellt werden.

Link: KfW-Sonderprogramm

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