Blogbeitrag Featured Image: Urteil vom 15.10.2015: Verkaufsoffene Sonntage finden nicht statt (ver.di)

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11. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover kippt die geplanten Sonntagsöffnungen am 8. November 2015 und am 27. Dezember 2015

11. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover kippt die geplanten Sonntagsöffnungen am 8. November 2015 und am 27. Dezember 2015

„Mit einem Urteil, welches uns singulär so negativ trifft, haben wir nicht gerechnet“ erklärte Dennis Bohnecke, 1. Vorsitzender des Vereins City-Gemeinschaft Hannover e.V., das Urteil, welches von ver.di gegen die Landeshauptstadt Hannover gestern vor dem 11. Kammergericht des Verwaltungsgerichts Hannover erstritten wurde.

Das Gericht kaum zu der Überzeugung, dass die bisher unstrittige Praxis der Landeshauptstadt Hannover, die Sonntagsöffnungen auf lediglich 4 Sonntage pro Kalenderjahr auf Standortgemeinschaften und Quartiere anzuwenden nicht rechtens sei. Pro Kalenderjahr sei es der Landeshauptstadt Hannover nur zulässig 4 Sonntage über das gesamte Stadtgebiet zu genehmigen.

Jedoch wiesen die Richter darauf hin, dass der Gesetzgeber in einigen Passagen dringenden Handlungsbedarf zur Novellierung hätte. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung äußerte das Gericht Zweifel daran, dass die der Genehmigung zu Grunde liegende Rechtsgrundlage, § 5 Abs. 1 Satz 1 des Nds. Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG), überhaupt verfassungsgemäß ist. Unter Berücksichtigung des in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung verfassungsrechtlich verankerten grundsätzlichen Verbotes von Sonntagsarbeit und einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 zum Berliner Ladenöffnungsgesetz erscheine bedenklich, dass die niedersächsische Regelung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Ladenöffnung an Sonntagen keine sachlichen Kriterien benenne.

Ungeachtet dem Umstand, dass man nun das schriftliche Urteil abwarten muss und die dann folgenden Schritte abzuwägen, ergeben sich für das laufende Jahr 2015 für die City-Gemeinschaft Hannover sehr drastische Änderungen.

  1. Die geplanten verkaufsoffenen Sonntage am 8. November und 27. Dezember entfallen ersatzlos.
  2. Die bereits genehmigten verkaufsoffenen Sonntage in 2015 anderer Antragsteller behalten weiterhin bestand. ver.di hat allerdings jeweils die Möglichkeit, diese mittels Klage zu verbieten, da das Urteil übertragbar ist.
  3. Die Landeshauptstadt kann für das laufende Kalenderjahr 2015 keine weiteren Anträge auf Sonntagsöffnung genehmigen.

Für die Zukunft gilt:

  1. Die Termine für Sonntagsöffnungen müssen stadtweit abgestimmt werden.
  2. Für einen Sonntagsöffnung muss ein Begründung angeführt werden, die von sich aus einen Grund öffentlichen Interesses einer Sonntagsöffnung beibringe. (Die Richter gaben hierfür als Beispiel eine größere Messe im Stadtgebiet, ein Volksfest, ein Markt, etc. an)

„Nun gilt es gemeinsam mit Landeshauptstadt Hannover die Termine für 2016 zu finden und so abzustimmen, das diese sattelfest und begründbar sind. Dies wird bei derzeit über 50 Antragstellern im Stadtgebiet eine Mammutaufgabe.“ blickt Martin A. Prenzler, Geschäftsführer des City-Gemeinschaft Hannover e.V. in die Zukunft; „ver.di hatte sich im den ganzen Klageverlauf und in der Verhandlung als wenig gesprächsberiet gezeigt. Ein Konsens zu finden über die Sonntagsöffnungen sei nicht gewünscht.“

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